Mit dem Urlaubsvideo Geld verdienen?
Bei meinem kurzen Bericht zum Sommerurlaub auf Föhr habe ich auch ein Video der Überfahrt mit der Fähre nach Wyk bei YouTube hochgeladen. Als ich es zur Monetarisierung freischalten lassen wollte, erhielt ich die mir schon bekannte Meldung:
…vielen Dank, dass du dein Video „Urlaub Föhr 2012 – Fähre Dagebüll nach Wyk“ (http://www.youtube.com/watch?v=L8QMzUWCD8c) zur Monetarisierung eingereicht hast. Wir haben die Monetarisierung für dieses Video deaktiviert, da wir nicht bestätigen konnten, dass du für alle enthaltenen Inhalte über die erforderlichen kommerziellen Nutzungsrechte verfügst. …
Leider sagt YouTube nie, welche konkreten Rechte nicht bestätigt werden konnten. Man kann also nur raten und probieren. Gut, bin ich also die Checkliste durchgegangen, wofür ich möglicherweise Nachweise einreichen müßte:
- Bei Verwendung lizenzgebührenfreier Musik
Musik ist nicht enthalten - Bei Verwendung von selbst komponierter Musik
Musik ist nicht enthalten, obwohl, vielleicht kreischen die Möwen ja so, wie in einem anderen geschützen Werk, sowas ähnliches hatte ich ja schon - Bei Verwendung von Video- oder Audiosoftware zum Erstellen eigenen Materials
Den Punkt habe ich noch nie verstanden. Warum muß ich nachweisen, daß ich die mit meiner Schnittsoftware (für die ich einige 100 Euro bezahlt habe) erstellte Videos kommerziell verwenden darf? Und vor allem, wie will YouTube meine Video-Software erkennen? - Bei Verwendung von Dritten erstellter Audio- und Videoinhalte mit entsprechender Genehmigung
Es sind alles eigene Video- und Audioaufnahmen - Beim Spielen von Videospielen oder für eine Tour durch ein Videospiel
Spiele oder andere Software sind im Video nicht zu sehen oder zu hören - Bei Verwendung frei zugänglichen Materials
Es ist alles eigenes Material, von mir persönlich aufgenommen - Bei Verwendung von Content, für den eine Namensnennung erforderlich ist
Es ist alles eigener Content - Wenn ein Nachweis über den Erwerb erforderlich ist
Nein, da muß ich nichts nachweisen, ich habe keine Inhalte erworben, alles selbst gemacht
So richtig klar ist mir zwar nicht, welche Rechte fehlen und ich erwarte jetzt auch keine dicken Einnahmen mit dem Video. Trotzdem habe ich das Formular zum Nachweis der Rechte brav ausgefüllt und noch einmal dargelegt, daß es sich ausschließlich um eigene Inhalte handelt.
Aber auch nach mehreren Woche blieb das Video im Status „Wird geprüft“, es gab auch keine weiteren E-Mails von YouTube.
Persönlichkeitsrechte verletzt
Da ich nicht mehr weiter wußte, habe ich schließlich im YouTube-Forum angefragt, ob jemand weiß, was bei meinem Video möglicherweise mit den Rechten nicht stimmt. Es gab dann auch den entscheidenden Hinweis. YouTube-Nutzer „BattlefieldDoktor“ schrieb (Danke!):
…Problematisch sehe ich bei deinem Video eigentlich nur die Endszene, denn du hast da Personen abgefilmt die die Fähre verlassen haben, die dabei nicht nur unerkennbar im Hintergrund sind, sondern dir direkt entgegen laufen und als Mittelpunkt der Szenen sogar erkennbar sind. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube nicht daß hier das Panoramarecht noch Gültigkeit hat, sondern bereits die Persönlichkeitsrechte der erkennbar aufgenommenen Personen wonach du deren Zustimmung zur öffentlichen Sendung und zur kommerziellen Nutzung dieser Aufnahmen benötigst. …
Das hatte ich nicht bedacht aber es klingt für mich durchaus plausibel. Das Persönlichkeitsrecht, speziell das Recht am eigenen Bild, legt folgendes fest:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Da gibt es noch ein paar Ausnahmen, die aber bei meinem Video wohl nicht zutreffen. Ich hatte zwar in erste Linie die Überfahrt mit und das Anlegen der Fähre gefilmt. Allerdings stehe ich zum Schluß der Aufnahmen unmittelbar neben der Landungsbrücke und die Reisenden kommen quasi direkt auf mich zu. Daher gibt es einige Gesichter teilweise tatsächlich in Großaufnahme oder zumindest deutlich erkennbar zu sehen.
Ein Haufen Pixel
Aber gut, wenn es nur daran liegen sollte, muß ich die Personen im Video also einfach unkenntlich machen. Gesagt, getan, durch den großflächige Einsatz des Filters „Mosaic“ dürfte wohl niemand mehr im Video erkennbar sein.
Die Gesichter und leider auch das Drumherum sind nun grob verpixelt. Ich habe dann diese Version „Urlaub Föhr 2012 – Fähre Dagebüll nach Wyk (Puk)“ (Puk=Personen unkenntlich) genannt und bei YouTube hochgeladen. Und siehe da, praktisch direkt nach der Verarbeitung des Videos war es auch für die Monetarisierung freigeschaltet.
Das legt zumindest den Schluß nahe, daß es an den Personen im Video lag, von denen ich natürlich keine Genehmigung zur Veröffentlichung ihrer Abbildung einreichen konnte, weil ich sie nicht habe. Andererseits zeigt das auch, was YouTube in den Videos so alles automatisch erkennen und auswerten kann.
YouTube kann das auch – Face Blurring
Nach dem eher suboptimalen Ergebnis der bei einem anderen meiner Videos von YouTube vorgeschlagenen und durchgeführten Verbesserungen habe ich mich die Tage mal mit den grundsätzlichen Video-Bearbeitungsmöglichkeiten von YouTube beschäftigt.
Mein erster Einstieg war ganz altmodisch der entsprechende Abschnitt in der YouTube-Hilfe „Erste Schritte mit den YouTube-Verbesserungen„. Da springt mir doch direkt der Punkt „Face Blurring“ ins Gesicht. Das klingt nach „Gesicht weichzeichnen“, denn blur ist mir als Funktion aus der Bildverarbeitung natürlich bestens bekannt. Wenn man ein Gesicht entsprechend stark weichzeichnet, ist es nicht mehr erkennbar, ganau das, was ich für mein Fähren-Video brauche.
Die anderen Bearbeitungfunktionen haben mich nun erstmal nicht mehr interessiert, ich habe das Urlaubsvideo sofort durch das „Face Blurring“-Filter geschickt und gespannt auf das Ergebnis gewartet.
Gut, ganz perfekt funktioniert das nicht, es wurde z.B. ein vermeintliches Gesicht auf der Seit der Fähre erkannt:
Und nein, da guckt niemand gerade aus dem Fenster. Selbst wenn, wäre das Gesicht an der Stelle viel zu klein. :-)
Die eigentliche Gesichtsweichzeichnung trifft auch nicht alle Gesichter:
Aber das ist nicht weiter schlimm. Wenn ich davon ausgehe, daß der Gesichtserkennungalgorithmus, mit dem die Personen für den Rechtenachweis erkannt wurden mit dem identisch ist, der beim „Face Blurring“ zum Einsatz kommt, sollte die Weichzeichnung der Gesichter zumindest für die Bestätigung der kommerziellen Verwertungsrechte durch YouTube ausreichen.
Und ich gehe davon aus, daß das so ist. Ich denke, diese Gesichtserkennung und Weichzeichnung ist ein „Nebenprodukt“ von Google-Streetview, denn da war von Anfang an klar, daß Personen (und KFZ-Kennzeichen) unkenntlich gemacht werden müssen. Da sowas in der Größenodnung der Streetview-Bilder nur automatisch zu bewältigen ist, wurden halt entsprechende Algorithmen entwickelt, die sich nun auch prima für andere Anwendungsfälle eignen.
Kurz und gut, das Video wurde auch nach der Verarbeitung sofort für die Monetarisierung freigeschaltet.
Beim Geld verdienen auch Persönlichkeitsrechte beachten
Beim Monetarisieren von Videos geht es nicht immer nur um Urheberrechte von Musik, Bildern, Spielen und so weiter. Falls Personen im Video deutlich erkennbar zu sehen sind und keines der Ausschlußkriterien für eine erforderliche Zustimmung vorliegt, benötige ich entweder eine Einverständniserklärung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung und kommerziellen Nutzung ihres Abbildes oder ich muß die Personen im Video unkenntlich machen.
Das Unkenntlichmachen von Personen in Videos erledigt die YouTube-Funktion „Face Blurring“ recht zufriedenstellend, im Einzelfall hängt das Ergbnis natürlich auch vom Inhalt des Videos ab. Zumindest sollte das „Gesicht weichzeichnen“ von YouTube den Anforderungen für eine Monetarisierung des Videos genügen.