Das Putzlowitsch Test- und SEO-Blog

Klopapier oder Toilettenpapier, das ist hier die Frage

Klopapier oder Toilettenpapier

Eine Rolle Toilettenpapier aus 100% Recyclingpapier mit 4 Lagen, 130 Blatt

Ob man nun Klopapier oder Toilettenpapier oder Scheißhauspapier sagt, ist eigentlich egal. Gemeint ist das Papier, das zum Abwischen des Hintern verwendet wird. In den letzten Tagen hat das Interesse am Toilettenpapier deutlich zugenommen, wie man auch bei Google-Trends sehen kann:

Alt: Diagramm mit Vergleich der Suchhäufigkeit von Klopapier und Toilettenpapier

Klopapier: Google-Trends (Websuche)

Klopapier (blau) und Toilettenpapier (rot) liegen in der Websuche etwa geleich auf. Die Kurve zeigt aktuell leicht nach unten. Vielleicht habe viele bereits resigniert und gehen davon aus, das es auch im Internet kein Toilettenpapier mehr zu kaufen gibt.

Interessant ist der Blick auf Google-Shopping:

Toilettenpapier: Google-Trends (Shopping)

Hier wird deutlich öfter nach Toilettenpapier als nach Klopapier gesucht. Was durchaus sinnvoll ist, denn die Hersteller bezeichnen Ihr Produkt eher mit „Toilettenpapier“ und nicht mit dem primitiveren Begriff „Klopapier“.

Zunächst gab es auch einen sichtbaren Anstieg bei der Suche mit Klopapier, aber wahrscheinlich haben viele gemerkt, daß man da nicht so viele Angebote findet.

Und wie sieht es bei der zweitgrößten Suchmaschine „YouTube“ aus:

Klopapier: Google-Trends (YouTube)

Bei YouTube wird deutlich häufiger nach Klopapier als nach Toilettenpapier gesucht. Warum? Keine Ahnung. Warum sucht überhaupt jemand nach Klopapier-Videos? Vielleicht suchen die Leute nach Ratgebervideos, Tipps&Tricks und Lifehacks zum Klopapier-Sparen, zum erfolgreichen Klopapier-Hamstern und richtigen Einlagern, was auch immer.

Zum Thema Klopapier-Sparen habe ich da zwar kein Video, aber einen kleinen Tipp parat:
Klopapier Lifehack – Toilettenpapier-Vorrat verdoppeln

Auch in der Google-Bildersuche wird nach Toilettenpapier und Klopapier gesucht:

Klopapier: Google-Trends (Bildersuche)

Wie bei der Video-Suche liegt auch in der Bildersuche der Begriff „Klopapier“ aktuell vorne und das obwohl Toilettenpapier schon länger zu den Top-Suchwörtern zählt und entsprechend zum BiDoX-Keywordset gehört.

Klopapier ist da nicht zu finden, aber das könnte sich bald ändern. In zwei Wochen wird das Keywordset aktualisiert. Mal sehen, dann hat es vielleicht auch Klopapier in die Top-Liste geschafft. :-)

(Klisattbebuar)

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Verschärfte Bedingungen für das YouTube Partner Programm (YPP)

Mit YouTube Geld verdienen

Mit YouTube Geld verdienen

Nachdem YouTube von Google übernommen wurde, gab es irgendwann für die Betreiber eines Kanals die Möglichkeit, „Partner“ zu werden, Werbung für ihre Videos anzeigen zu lassen und damit Geld zu verdienen.

Allerdings konnte in der Anfangszeit nicht jeder am YouTube-Partner-Programm (YPP) teilnehmen. Man mußte regelmäßig Videos hochladen und eine bestimmte Anzahl Views erzielen.

Knete für alle

Ab April 2012 wurde dann das YPP für alle geöffnet, jeder kleine Kanal mit 3 Videos und 2 Abonnenten konnte Werbung schalten lassen und theoretisch Geld verdienen.

Die Kanäle schossen wie Pilze aus dem Boden, besonders diese Let’s-Play-Dinger, bei denen Leute ein Computerspiel spielen, kommentieren, als Screencast aufnehmen und dann bei YouTube hochladen. Viele witterten da wohl das große Geldverdienen.

Im April zog YouTube dann die Reißleine und führte wieder Bedingungen ein, die erfüllt sein müssen, bevor man Partner werden kann. Einige große Werbetreibende hatten YouTube den Rücken gekehrt, weil sie nicht wollten, das Ihre Werbung auch bei Videos mit fragwürdigen Inhalten angezeigt wird. Um ins YPP aufgenommen zu werden, mußte man nun mit den Videos seines Kanals mindestens 10000 Views erzielt haben.

Für die meisten Werbetreibenden nicht geeignet

YouTube – Video für die meisten Werbetreibenden nicht geeignet

Eine weitere Maßnahme von YouTube, um die Werbekundschaft zu beruhigen, ist eine automatische Bewertung von Videos bezüglich der Werbetauglichkeit, die es seit Herbst 2017 gibt. Wenn der YouTube-Algorithmus der Meinung ist, daß das Video für die meisten Werbetreibenden nicht geeignet erscheint, dann werden eingeschränkte oder keine Anzeigen geschaltet.

Überprüft werden dabei nicht nur neu hochgeladene Videos, sondern auch ältere. So kann es passieren, das ein „etabliertes“ Video mit ansprechenden Zugriffszahlen durchs Raster fällt.

YouTube – Monetarisierungsstatus gelb

Wie ist es dazu gekommen?

Werbetreibende möchten keine Werbeanzeigen in Videos schalten, die ihre Marke nicht repräsentieren. Zum Beispiel meiden sie vielleicht Videos mit sexuell anzüglichen oder kontroversen Inhalten oder vulgärer Sprache.

In der Hilfe wird auch im Detail erklärt, was zu Problemen bei einem Video bezüglich der werbefreundlichkeit führen kann. Falls man der Meinung ist, zu unrecht ausgefiltert worden zu sein, kann man eine manuelle Überprüfung beantragen. Wenn diese dann negativ ausfällt, wird das Video endgültig von der Werbung ausgeschlossen. Was genau der Grund ist, erfährt man von YouTube natürlich nicht.

Bei den beanstandeten Videos konnte ich zwar keines der genannten Ausschlußkriterien entdecken, aber es lohnt sich in meinem Fall meist auch keine manuelle Überprüfung, denn die Videos haben aktuell kaum noch Besucher. Vielleicht ist die geringe Zahl an Views auch ein Ausschlußgrung, aber dann müßten fast alle meine Videso den „gelben“ Staus bekommen.

Zudem hat sich das mit der Monetarisierung für meinen Zweitkanal „Schmorbsal“ sowieso bald erledigt, denn…

Schluß mit lustig

Kürzlich wurde mir beim Aufruf meines YouTube-Kanals folgendes angezeigt:

YouTube – Partnerprogramm Änderungen 2018

Und auch eine diesbezügliche E-Mail fand ich in meinem Postfach:

Da dein YouTube-Kanal Schmorbsal die neuen Mindestanforderungen von 4.000 Stunden Wiedergabezeit in den vergangenen 12 Monaten und 1.000 Abonnenten nicht erreicht hat, ist er aufgrund der neuen Voraussetzungen leider nicht mehr für die Monetarisierung zugelassen. Daher kündigen wir dir hiermit innerhalb der 30-Tage-Frist zum 20. Februar 2018, sollten die neuen Mindestanforderungen nicht bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt werden.

Die neuen, verschärften Bedingungen für die Teilnahme am YouTube-Partnerprogramm lauten nun also:

  • 4.000 Stunden Wiedergabezeit in den vergangenen 12 Monaten
  • 1.000 Abonnenten

Und das ist eine deutlich höhere Hürde als die 10000 Views für einen Kanal.

Gut, die 1000 Abonnenten habe ich bei Schmorbsal, es sind aktuell 1176. Nur die geforderten 4000 Stunden Wiedergabezeit habe ich mit nur 2250 deutlich verfehlt. Es dürfte mir auch nicht gelingen, die fehlenden 1750 Stunden bis zum 20. Februar, dem Ablauf der Gnadenfrist, zu erreichen.

Interessanterweise scheinen viele YouTuber eher ein Problem mit den 1000 Abonnenten zu haben und weniger mit den 4000 Stunden. So ist zumindest der Eindruck, wenn man sich im YouTube-Forum umsieht oder die Kommentare im offiziellen Beitrag im Creator-Blog ansieht.

„subscribe me i will 100% subscribe you“, „Subscibe Me i Will Subscribe u Back“, „Sub4Sub!“ usw.

Dieses sogenannte Sub4Sub (Subscription for Subscription, Abonnement-Tausch) ist nach den YouTube-Richtlinien übrigens nicht erlaubt.

Ende im Gelände

Euro-Scheine – 500€, 100€ und 50€ gemischt

Für meinen Schmorbsal-Kanal war es das dann also mit dem Geldverdienen bei YouTube. Aber so richtig lohnt sich das für einen kleinen Kanal sowieso nicht mehr. Konnte man früher noch mit Werbeeinnahmen von 2 bis 3 Euro je 1000 Views rechnen, sind es jetzt nur noch 30 bis 40 Cent.

Im letzten Jahr habe ich gerade mal so viel mit „Schmorbsal“ verdient, daß ich die Auszahlungsgrenze für Werbeeinnahmen überschritten habe. Das ist nicht so viel, als daß ich jetzt den Verlust nicht verschmerzen könnte. Gut, über die Jahre ist in etwa so viel zusammengekommen, wie es dem Wert des Scheines entspricht, der oben auf dem Bild nur einmal vertreten ist.

Das klingt zwar schon mal nach etwas mehr, ist es aber nicht wirklich, wenn man es auf die Monate umrechnet. Da bleiben gerade mal 8 Euro pro Monat Zusatzverdienst, da kann ich auch gut drauf verzichten.

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Mein RaketenSEO-Video bei Google auf Seite 1 – als Bild

RaketenSEO YouTube-Video in der Bildersuche

Für kurze Zeit hatte ich es geschafft. Mein RaketenSEO-Video war auf der ersten Google-Trefferseite angekommen. Allerdings nicht als Video, sondern als Bild. Genau das ist aber ein Problem. Ich habe in folgendem Video festgehalten, was beim Klick auf das Bild passiert:

Wie man sieht, passiert erstmal nicht viel. Es öffnet sich das Bildersuche-Ergebnis-Frameset mit der Google Infoleiste auf der rechten Seite. Der große Teil, in dem sonst die Zielseite mit dem Bild geladen wird, bleibt allerdings leer.

Der Grund ist einfach, YouTube verwendet, wie Google selbst übrigens auch, den sogenannten X-Frame-Options-Header mit dem Wert SAMEORIGIN. Das ist eine Anweisung für den Webbrowser, Seiten nur in einen Frame zu laden, wenn sie von derselben Website (Domain) stammt. Das ist bei YouTube und Google nicht der Fall, also bleibt die Seite leer.

Erst der Klick auf „Website mit diesem Bild“ führt zur Anzeige der YouTube-Seite dann ganz ohne Frameset.

Ein weiteres Problem gibt es mit YouTube-Videos als Ergebnis in der Bildersuche. Der Nutzer findet auf der YouTube-Seite nicht wirklich das gewünschte Bild. Zumindest nicht so einfach und unmittelbar. Aber egal, Google wird schon wissen, was für den Suchenden gut und richtig ist. Das hat bestimmt alles seinen Sinn. :-)

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Danke GEMA – keine YouTube-Musik-Top-100 in Deutschland

Da gibt es bei YouTube eine Top-100 der Musikvideos, doch was passiert, wenn man die sich in Deutschland angucken will?

Von den 25 ersten Videos ist genau eins zu sehen, bei allen anderen erscheint der gefürchtete GEMA-Sperrbildschirm.

Vidoe bei YouTube für DE gesperrt - Danke GEMA

Damit alle diejenigen, die nicht in Deutschland wohnen, einen Eindruck davon bekommen, wie das konkret aussieht, habe ich das in einem Video aufgenommen:

Das Vorschaubild zeigt nun zufällig genau den einen Titel (Platz 9), der auch hier in DE nicht gesperrt ist. Ansonsten ist nur das Sperr-Bild zu sehen. Einen Vorteil hat das aber, die Play-Liste wird unheimlich schnell abgearbeitet. :-)

Die Klickgeräusche, das Lachen, den Applaus und die Empörung habe ich akustisch drunter gelegt. Glücklicherweise paßt das zu keinem von der GEMA verwalteten Musikwerk, so daß es nicht gesperrt wurde.

Danke GEMA!

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Monetarisierung von YouTube-Videos mit Personen

Mit dem Urlaubsvideo Geld verdienen?

Fähre nach Föhr

Bei meinem kurzen Bericht zum Sommerurlaub auf Föhr habe ich auch ein Video der Überfahrt mit der Fähre nach Wyk bei YouTube hochgeladen. Als ich es zur Monetarisierung freischalten lassen wollte, erhielt ich die mir schon bekannte Meldung:

…vielen Dank, dass du dein Video „Urlaub Föhr 2012 – Fähre Dagebüll nach Wyk“ (http://www.youtube.com/watch?v=L8QMzUWCD8c) zur Monetarisierung eingereicht hast. Wir haben die Monetarisierung für dieses Video deaktiviert, da wir nicht bestätigen konnten, dass du für alle enthaltenen Inhalte über die erforderlichen kommerziellen Nutzungsrechte verfügst. …

Leider sagt YouTube nie, welche konkreten Rechte nicht bestätigt werden konnten. Man kann also nur raten und probieren. Gut, bin ich also die Checkliste durchgegangen, wofür ich möglicherweise Nachweise einreichen müßte:

  • Bei Verwendung lizenzgebührenfreier Musik
    Musik ist nicht enthalten
  • Bei Verwendung von selbst komponierter Musik
    Musik ist nicht enthalten, obwohl, vielleicht kreischen die Möwen ja so, wie in einem anderen geschützen Werk, sowas ähnliches hatte ich ja schon
  • Bei Verwendung von Video- oder Audiosoftware zum Erstellen eigenen Materials
    Den Punkt habe ich noch nie verstanden. Warum muß ich nachweisen, daß ich die mit meiner Schnittsoftware (für die ich einige 100 Euro bezahlt habe) erstellte Videos kommerziell verwenden darf? Und vor allem, wie will YouTube meine Video-Software erkennen?
  • Bei Verwendung von Dritten erstellter Audio- und Videoinhalte mit entsprechender Genehmigung
    Es sind alles eigene Video- und Audioaufnahmen
  • Beim Spielen von Videospielen oder für eine Tour durch ein Videospiel
    Spiele oder andere Software sind im Video nicht zu sehen oder zu hören
  • Bei Verwendung frei zugänglichen Materials
    Es ist alles eigenes Material, von mir persönlich aufgenommen
  • Bei Verwendung von Content, für den eine Namensnennung erforderlich ist
    Es ist alles eigener Content
  • Wenn ein Nachweis über den Erwerb erforderlich ist
    Nein, da muß ich nichts nachweisen, ich habe keine Inhalte erworben, alles selbst gemacht

So richtig klar ist mir zwar nicht, welche Rechte fehlen und ich erwarte jetzt auch keine dicken Einnahmen mit dem Video. Trotzdem habe ich das Formular zum Nachweis der Rechte brav ausgefüllt und noch einmal dargelegt, daß es sich ausschließlich um eigene Inhalte handelt.

Aber auch nach mehreren Woche blieb das Video im Status „Wird geprüft“, es gab auch keine weiteren E-Mails von YouTube.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Da ich nicht mehr weiter wußte, habe ich schließlich im YouTube-Forum angefragt, ob jemand weiß, was bei meinem Video möglicherweise mit den Rechten nicht stimmt. Es gab dann auch den entscheidenden Hinweis. YouTube-Nutzer „BattlefieldDoktor“ schrieb (Danke!):

…Problematisch sehe ich bei deinem Video eigentlich nur die Endszene, denn du hast da Personen abgefilmt die die Fähre verlassen haben, die dabei nicht nur unerkennbar im Hintergrund sind, sondern dir direkt entgegen laufen und als Mittelpunkt der Szenen sogar erkennbar sind. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube nicht daß hier das Panoramarecht noch Gültigkeit hat, sondern bereits die Persönlichkeitsrechte der erkennbar aufgenommenen Personen wonach du deren Zustimmung zur öffentlichen Sendung und zur kommerziellen Nutzung dieser Aufnahmen benötigst. …

Das hatte ich nicht bedacht aber es klingt für mich durchaus plausibel. Das Persönlichkeitsrecht, speziell das Recht am eigenen Bild, legt folgendes fest:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Da gibt es noch ein paar Ausnahmen, die aber bei meinem Video wohl nicht zutreffen. Ich hatte zwar in erste Linie die Überfahrt mit und das Anlegen der Fähre gefilmt. Allerdings stehe ich zum Schluß der Aufnahmen unmittelbar neben der Landungsbrücke und die Reisenden kommen quasi direkt auf mich zu. Daher gibt es einige Gesichter teilweise tatsächlich in Großaufnahme oder zumindest deutlich erkennbar zu sehen.

Ein Haufen Pixel

Aber gut, wenn es nur daran liegen sollte, muß ich die Personen im Video also einfach unkenntlich machen. Gesagt, getan, durch den großflächige Einsatz des Filters „Mosaic“ dürfte wohl niemand mehr im Video erkennbar sein.

Fähre nach Föhr: PUK (Personen UnKenntlich)

Die Gesichter und leider auch das Drumherum sind nun grob verpixelt. Ich habe dann diese Version „Urlaub Föhr 2012 – Fähre Dagebüll nach Wyk (Puk)“ (Puk=Personen unkenntlich) genannt und bei YouTube hochgeladen. Und siehe da, praktisch direkt nach der Verarbeitung des Videos war es auch für die Monetarisierung freigeschaltet.

Das legt zumindest den Schluß nahe, daß es an den Personen im Video lag, von denen ich natürlich keine Genehmigung zur Veröffentlichung ihrer Abbildung einreichen konnte, weil ich sie nicht habe. Andererseits zeigt das auch, was YouTube in den Videos so alles automatisch erkennen und auswerten kann.

YouTube kann das auch – Face Blurring

Nach dem eher suboptimalen Ergebnis der bei einem anderen meiner Videos von YouTube vorgeschlagenen und durchgeführten Verbesserungen habe ich mich die Tage mal mit den grundsätzlichen Video-Bearbeitungsmöglichkeiten von YouTube beschäftigt.

Mein erster Einstieg war ganz altmodisch der entsprechende Abschnitt in der YouTube-Hilfe „Erste Schritte mit den YouTube-Verbesserungen„. Da springt mir doch direkt der Punkt „Face Blurring“ ins Gesicht. Das klingt nach „Gesicht weichzeichnen“, denn blur ist mir als Funktion aus der Bildverarbeitung natürlich bestens bekannt. Wenn man ein Gesicht entsprechend stark weichzeichnet, ist es nicht mehr erkennbar, ganau das, was ich für mein Fähren-Video brauche.

Die anderen Bearbeitungfunktionen haben mich nun erstmal nicht mehr interessiert, ich habe das Urlaubsvideo sofort durch das „Face Blurring“-Filter geschickt und gespannt auf das Ergebnis gewartet.

Gut, ganz perfekt funktioniert das nicht, es wurde z.B. ein vermeintliches Gesicht auf der Seit der Fähre erkannt:

Fähre nach Föhr: YouTube "Face blurring" (falsch erkannt)

Und nein, da guckt niemand gerade aus dem Fenster. Selbst wenn, wäre das Gesicht an der Stelle viel zu klein. :-)

Die eigentliche Gesichtsweichzeichnung trifft auch nicht alle Gesichter:

Fähre nach Föhr: YouTube "Face blurring"

Aber das ist nicht weiter schlimm. Wenn ich davon ausgehe, daß der Gesichtserkennungalgorithmus, mit dem die Personen für den Rechtenachweis erkannt wurden mit dem identisch ist, der beim „Face Blurring“ zum Einsatz kommt, sollte die Weichzeichnung der Gesichter zumindest für die Bestätigung der kommerziellen Verwertungsrechte durch YouTube ausreichen.

Und ich gehe davon aus, daß das so ist. Ich denke, diese Gesichtserkennung und Weichzeichnung ist ein „Nebenprodukt“ von Google-Streetview, denn da war von Anfang an klar, daß Personen (und KFZ-Kennzeichen) unkenntlich gemacht werden müssen. Da sowas in der Größenodnung der Streetview-Bilder nur automatisch zu bewältigen ist, wurden halt entsprechende Algorithmen entwickelt, die sich nun auch prima für andere Anwendungsfälle eignen.

Kurz und gut, das Video wurde auch nach der Verarbeitung sofort für die Monetarisierung freigeschaltet.

Beim Geld verdienen auch Persönlichkeitsrechte beachten

Geld - Scheine und MünzenBeim Monetarisieren von Videos geht es nicht immer nur um Urheberrechte von Musik, Bildern, Spielen und so weiter. Falls Personen im Video deutlich erkennbar zu sehen sind und keines der Ausschlußkriterien für eine erforderliche Zustimmung vorliegt, benötige ich entweder eine Einverständniserklärung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung und kommerziellen Nutzung ihres Abbildes oder ich muß die Personen im Video unkenntlich machen.

Das Unkenntlichmachen von Personen in Videos erledigt die YouTube-Funktion „Face Blurring“ recht zufriedenstellend, im Einzelfall hängt das Ergbnis natürlich auch vom Inhalt des Videos ab. Zumindest sollte das „Gesicht weichzeichnen“ von YouTube den Anforderungen für eine Monetarisierung des Videos genügen.

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