Mein Friedrich Fröbel Video und die Rechte Dritter

Friedrich Fröbel Video – erster Versuch

Das hat uns beiden wirklich Spaß gemacht, meiner Tochter und mir. Sie ist zwar eigentlich aus dem Bauklötze-Alter raus, aber das heutige Friedrich Fröbel Google-Doodle hat uns auf die Idee gebracht, es einfach mal nachzubauen. Sie hat nach der Vorlage gebaut, ich habe Anweisungen gegeben und gefilmt. :-)

Das Ergebnis habe ich als Video bei YouTube hochgeladen:

Direkt nach dem Upload stand dann neben dem Video die Meldung „Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern“ und ein Klick darauf zeigte folgendes:

Dein Video enthält möglicherweise folgende urheberrechtlich geschützte Inhalte:
Einsprüche

„Tato Gomez-La nature de bébé“, tonaufnahme Verwaltet von:
Believe

Na gut, ich habe mal gesucht, wer oder was das ist und es immerhin bei Amazon-Frankreich gefunden:
Tato Gomez – La nature de bébé

Man kann sich da auch den Anfang anhören und ja, da ist Vogelzwitschern zu hören, und Hummeln summen und ein Kuckuck. Halloooo, ich meine Vogelzwitschern klingt nun mal wie Vogelzwitschern. Außerdem sind bei mir keine Hummeln und kein Kuckuck mit dabei, sowas haben wir zu dieser Jahreszeit nicht in unserem Garten.

Na gut, da ich mir sicher bin, dieses mir bis dato völlig unbekannte Werk nicht verwendet zu haben, habe ich beherzt auf den Einspruch-Link geklickt.

Nach Eingabe diverser Daten kam folgender, wichtiger Hinweis:

Erklärung in Treu und Glauben
Ich erkläre, dass ich in Treu und Glauben der Ansicht bin, dass das Material im Zuge eines Fehlers oder einer Fehlidentifizierung deaktiviert wurde, und dass ich dieses Einspruchsverfahren nicht vorsätzlich missbrauche. Mir ist bewusst, dass das Erheben betrügerischer Einsprüche zur Kündigung meines YouTube-Kontos führt.

Nachdem ich insgesamt ungefähr siebenmal gefragt wurde, ob ich das wirklich will, war der Einspruch eingereicht. Das Ergbnis gibt es bis spätestens zum 21. Mai. Bin mal gespannt. :-)

Friedrich Fröbel Video – zweiter Versuch

Das es ja offensichtlich am Vogelzwitschern liegt, habe ich eine anders vertonte Version des Friedrich Fröbel Videos bei YouTube hochgeladen:

Das Vogelzwitschern mußt Regen und Gewitter weichen. Direkt nach dem Upload war noch alles in Ordnung, keine Meldung über „Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern“.

Wo ich jetzt noch drauf warte, ist die Freischaltung für die Monetarisierung. Die Überprüfung dauert aber bereits eine Stunde, das ist ein schlechtes Zeichen. Wahrscheinlich sind auch Regenrauschen und Donnergrollen urheberrechtlich geschützt. Na mal sehen…

Nachtrag 22.04.2012
Youtube - Monetariesierung deaktiviert
Es kam wie erwartet:

Wir haben die Monetarisierung für die folgenden Videos deaktiviert, da wir nicht bestätigen konnten, dass du für alle enthaltenen Inhalte über die erforderlichen kommerziellen Nutzungsrechte verfügst.

Erwartet nicht etwa deshalb, weil ich nicht die erforderlichen Rechte besitzen würde, sondern weil die Überprüfung so lange gedauert hat.

Da es bei meinem dritten Versuch (siehe unten) keine Probleme gab, kann es nur am Audio-Teil des Videos liegen. Der Bild-/Videoinhalt ist bei allen Versionen exakt derselbe.

Die Audio-Spur enthält nur Regenprasseln, Donnergrollen und einen kurzen Text am Ende. Alles von mir selbst aufgenommen und arrangiert. Ich wüßte nicht, wo es da Probleme geben soll.

Nun überlege ich, ab ich den „Anspruch auf Umsatzbeteiligung“ für das Video einreiche. Es geht mir nicht darum, daß ich jetzt mit dem Video großartige Einnahmen erzielen will, sondern ums Prinzip.

Nachtrag 23.04.2012
So, habe nun den Antrag eingereicht.
10:53 Uhr – Die Antwort liegt vor:

Vielen Dank für die Bestätigung, dass Sie die Rechte zur kommerziellen
Nutzung sämtlicher Videomaterialien besitzen. Ihr Video wurde für die
Monetarisierung genehmigt. …

Das Video steht jetzt aber erstmal wieder im Status „Wird überprüft“.

Friedrich Fröbel Video – dritter Versuch

Mit Musik geht alles, sagt man. Offensichtlich auch bei YouTube. Die dritte Version meines Friedrich Fröbel Videos hat alle Überprüfungen auf Anhieb überstanden.

Und die Moral von der Geschicht

Verwende einfache Geräusche nicht.

Ich war irgendwie dem Irrtum erlegen, das natürliche Umweltgeräusche (Atmos) zumindest aus urheberrechtlicher Sicht unbedenklich sind. Dem scheint nicht so zu sein, weil vermutlich selbst banales Vögelzwitschern oder Regen mit Donnergrollen bereits irgendwer schon mal „musikalisch“ verwertet hat.

Leider klingen Vögel und Gewitter oft recht ähnlich oder zu undifferenziert, so daß sie vom YouTube-Musik-Filter falsch erkannt und zugeordnet werden. Bei Musik ist man da eher auf der sicheren Seite, wenn die Quelle bekannt ist oder man sie selbst eingespielt und instrumentiert hat.

Die Musik im letzten Video ist eigentlich ein Klavierstück aus meiner alten Klavierschule. Dank MIDI und Sequenzer-Software kann ich es immer wieder neu „verbiegen“. Ich werde es wohl öfter mal in einer neuen Version für Videos nehmen. :-)

3 Reaktionen zu “Mein Friedrich Fröbel Video und die Rechte Dritter”

  1. Michael sagt:

    In meinem Fall ( http://www.youtube.com/watch?v=Gkv56jCCN94 ) gab es keinen so genannten Content-ID Treffer. Dennoch deaktivierte Youtube die Umsatzbeteiligung. Dabei ist die Musik (Link angegeben) für kommerzielle Youtube-Videos freigegeben. Und an den Doodle-Bildchen kann’s kaum liegen, denn die findet man auf zahlreichen (monetarisierten) Youtube-Videos. Irgendwie ist das lächerlich. Der eine darf, der andere nicht.

  2. Micha sagt:

    Ist ja mit Musik auch viel schöner :)

  3. […] Videos bereits aufgrund eines „Musik-Filters“ fälschlicherweise gesperrt wurde: https://schnurpsel.de/mein-fri...o-und-die-rechte-dritter-1568/ (April 2012 !) Heise-Artikel Link: […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 Hier kein Häkchen setzen
 Ich bin kein Spambot

Hinweis: Kommentare von bisher unbekannten Schreibern (Name und eMail) oder mit mehr als einem Link werden moderiert.