Das Putzlowitsch Test- und SEO-Blog

Bidox Auf- und Absteiger der 48. Woche 2013

Aufsteiger Wikipedia

Bidox 48/2013 - wikipedia.org

In der 48. Kalenderwoche hat die Wikipedia deutlich zugelegt und ein neues Allzeit-Hoch von 2300 Bidox-Punkten erreicht. Das hatte sich im Laufe der letzten Woche bereits angekündigt, wie mir ein Blick auf das tägliche Ranking beim Bibeo zeigte. Bei mehreren der von mir beobachteten Keywords in der Bildersuche mußte ich meinen 1. Platz an die Wikipedia abtreten (z.B. Brot, Brötchen, Champignons, Hörnchen, Latte Macchiato).

In Ausnahmefällen geht es aber auch anders herum. So ist „mein“ Pferd nach ca. 3½ Jahren endlich die Nummer 1 in der Bildersuche, vor einem Przewalskipferd der Wikipedia. Die Platzierungen schwanken aber noch.

Wie in der normalen Suche ist es auch in der Bildersuche natürlich keine Überraschung, daß die Wikipedia die Suchergebnisses zu vielen Themen dominiert.

Aufsteiger brandinside.de

Bidox 48/2013 - brandinside.de

Leider, muß man sagen, gehört auch die „Markensuchmaschine“ BrandInside zu den Aufsteigern in der Bildersuche. Sie reiht sich nahtlos in das Konzept der üblichen Personen– und Markensuchmaschinen ein. Da werden Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammengesammelt, auf eine Seite gepackt und mit viel Werbung garniert.

Genauso sieht das auch bei Brandinside. Nach ein paar Marken-Infos, die beim DPMA abgegriffen wurden, kommen als erstes 5 bis 8 Bilder. Klar, mit verhotlinkten Top-Bildern kann man immer noch recht einfach bei Google ganz vorne mitmischen, in der normalen Suche dürfte das deutlich schwieriger sein.

Ich habe das Gefühl, daß es diese spezialisierten „Suchmaschinen“ vordergründig auf ein Ranking mit den Bildern abgesehen haben, denn es ist ja immer noch so schön einfach.

Suchen kann man übrigens bei der Suchmaschine nicht wirklich, mir wird bei entsprechenden Versuchen nur ein „404 Not Found“ angezeigt. :-)

brandinside.de - Suche: 404 Not Found

Absteiger eofdreams.com

Bidox 48/2013 - eofdreams.com

Der Aufstieg von eofdreams.com begann Anfang April dieses Jahres, eher langsam und unauffällig. Anfang August war dann der höchste Stand erreicht, die Website hatte fast 500 Bilder im Bidox, einen Wert von knapp 50 und belegte Platz 34. Seitdem gab es zwar ein paar Schwankungen, aber die Seite konnte sich im Mittelfeld der bidox-Top-100 mit Werten zwischen 40 und 50 halten.

Letzte Woche muß jemand die Reißleine gezogen haben, denn eofdreams.com wurde im Bidox genullt. Es sind keine Bilder mehr zu finden und auch die normale Google-Suche mit dem Domain-Namen oder eine Site-Abfrage liefert keine Ergebnisse mehr. Das deutet darauf hin, daß die Website manuell aus dem Index entfernt wurde.

Auch bei eofdreams wurde (bzw. wird immer noch) massiv mit fremden Top-Bilder gearbeitet, um entsprechende Rankings bei Google zu erreichen. In diesem Fall sind es zwar keine Hotlinks, sondern Bild-Kopien, aber das ist praktisch egal. Der Effekt ist derselbe.

Die Seite existiert zwar noch, ist aber ohne Google-Treffer praktisch weg vom Fenster. Gut so!

Absteiger no-pedia.com

Bidox 48/2013 - no-pedia.com

Nur ein kurzes Leben war der Website no-pedia.com beschieden. Vor einer Woche war mir die Seite im bidox aufgefallen. Wenn eine Seite praktisch aus dem Stand einen bidox-Wert von über 10 erreicht, bimmeln bei mir die Alarmglocken. Besonders auch dann, wenn ein hoher Anteil von Top-5-Bildern mit dabei ist.

Wie ich vermutete, ist oder besser war diese no-pedia-Seite eine klassische Hotlink-Farm. Zu nach eigenem Bekunden 500 wichtigen Suchbegriffen sollte man dort Informationen finden. Die Texte waren zumindest auf den ersten Blick nicht aus der Wikipedia entnommen, dafür aber die Bilder aus der Google-Top-10.

Auch für diese Seite gibt es bei Google keine Suchergebnisse mehr, weder in der Bildersuche noch mit der Site-Abfrage in der normalen Suche. Der Aufruf der Seite selbst zeigt nur noch die Apache-Test-Seite an:

no-pedia.de - Apache Test Page

Die Website hat also nicht nur bei Google das Zeitliche gesegnet, sondern auch insgesamt und das wie ich finde, zu Recht.

Auf und Ab, Rein und Raus

Man kann nicht sagen, daß es in der Google-Bildersuche langweilig wird. Wenn es auch in den letzten Wochen keine ganz großen Veränderungen gab, so ist doch Bewegung in der Sache.

Die aktuellen Zahlen gibt es immer montags bei bidox.de.

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Durch fullmetalseo2013 wieder mit Bild

Google-Authorship: Ich beim fullmetalseo2013 :-)

Naja, das stimmt so natürlich nicht wirklich. Mit dem fullmetalseo2013-Wettbewerb hat das nichts zu tun, nur da habe ich es zuerst gesehen, daß mein Autorenbildchen wieder in den SERPs angezeigt wird. Und wie man sieht, liege ich mit meiner Top-100-Liste derzeit am Ende der dritten Trefferseite, mithin also auf Platz 30. Das waren noch Zeiten, als ich sogar mal die Top-Position Nr. 1 inne hatte. Aber darum geht hier es gar nicht.

So gehts

Was habe ich also unternommen, damit mein Autorenprofil wieder bei den Suchergebnissen angezeigt wird?
Bei Google+ gibt es bei den Profileinstellungen die Option

[x] „Andere sollen mein Profil in Suchergebnissen finden können“

Google+ Profileinstellungen

Bei dieser Option hatte ich praktisch von Anfang an das Häkchen rausgenommen, Google schreibt dazu:

„Wenn Sie dieses Kontrollkästchen deaktivieren, können die meisten Suchmaschinen Ihr Profil nicht mehr indexieren. Öffentliche Beiträge und Kommentare können allerdings weiterhin indexiert werden.“

Ich hatte das damals so verstanden, daß mein Profil quasi ein „noindex“ bekommt und damit die Profilseite selbst nicht als direkter Treffer angezeigt wird, wenn man z.B. nach meinem Namen sucht.

Als Beispiel für einen Google-Profil-Treffer habe ich hier mal Karl Kratz ausgewählt (ich hoffe, Du hast nichts dagegen :-)

Karl Kratz - Google+-Profil in den SERPs

Als ersten Treffer zeigt Google Karls Homepage www.karlkratz.de an, die offensichtlich also einen höheren Stellenwert (EMD?) als die an zweiter Position folgende Google+-Profilseite hat.

Ich bin davon ausgegangen, daß eben genau der zweite Treffer, also die Profilseite nicht erscheint, wenn man die ensprechende Option in den Profileinstellungen wegklickt.

Es scheint aber so zu sein, daß damit auch die Anzeige des Autorenprofils in den sonstigen Suchergebnissen unterdrückt wird. Das entbehrt auch nicht einer gewissen Logik, denn das sichbare Autorenprofil in den SERPs entält natürlich auch eine Link zur Google+-Profilseite.

Ja, nein, vielleicht

Vor ein paar Tagen habe ich die Option „Andere sollen mein Profil in Suchergebnissen finden können“ in meinen Profileinstellungen wieder aktiviert und siehe da, mein Autorenprofil erscheint wieder bei den Treffern. Zufall, Zusammenhang oder was?
Das Markup mit dem indirekten Link ist also offensichtlich in Ordnung, da habe ich nichts dran verändert. Wenn es grundsätzlich falsch gewesen wäre, hätte es früher und auch in Ausnahmefällen keine Anzeige geben dürfen.

Andererseits hätte die nicht aktivierte Option ja auch die Anzeige generell unterdrücken müssen. Ist also der Grund, daß es plötzlich wieder funktioniert, doch ein ganz anderer?

Ich weiß es nicht, habe zum Test die Option nun aber wieder deaktiviert. Tatsächlich bekommt die Profilseite dann das Metatag robots-noindex im Header eingetragen:

Google+-Profil: robots noindex

Wenn mein Autorenprofil in einigen Tagen aus den SERPs verschwindet, werde ich die Option wieder einschalten und das ganze noch so zwei- oder dreimal wiederholen.

Ergibt sich daraus das erwartete Verhalten (Profil ist da oder nicht da) würde ich mich zu der Aussage hinreißen lassen, daß die Option tatsächlich die Anzeige des Autorenprofils in den Google-Suchergebnissen beeinflußt.

Nachtrag 18.06.2013:
Ja, es ist wohl tatsächlich so. Ich habe zum Test die Option jetzt mehrfach ein- und ausgeschaltet und gewartet, was passiert. Bei der Umschaltung am Abend war das Ergebnis dann am nächsten Morgen zu sehen.
Das Deaktivieren der Google+-Profiloption „Andere sollen mein Profil in Suchergebnissen finden können“ unterdrückt also auch die Ausgabe der Autoreninfos (mit Bild) in den Google-Suchergebnissen. Allerdings auch nicht 100%ig, wie ich hier festgestellt hatte.

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Nachtrag zum Halloween-Doodle, ein Easter Egg

Zum gestrigen Halloween-Doodle gibt es noch einen kleinen Nachtrag. Google hat auf der Suchergebnisseite in der rechten Infobox ein paar Fledermäuse versteckt. Diese zeigen sich allerdings nur bei der englischsprachigen Suche, wenn man bestimmte Suchbegriffe eingibt (z.B. Halloween 1978)

Google Halloween Easter Egg (Bats)

Falls das irgend wann mal nicht mehr funktioniert, habe ich es in einem kleinen Video festgehalten:

Gewitter Nacht Berlin Köpenick 15 08 2023

Der Ton ist natürlich auf der Webseite nicht vorhanden, den habe ich drunter gelegt. :-)

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Monetarisierung von YouTube-Videos mit Personen

Mit dem Urlaubsvideo Geld verdienen?

Fähre nach Föhr

Bei meinem kurzen Bericht zum Sommerurlaub auf Föhr habe ich auch ein Video der Überfahrt mit der Fähre nach Wyk bei YouTube hochgeladen. Als ich es zur Monetarisierung freischalten lassen wollte, erhielt ich die mir schon bekannte Meldung:

…vielen Dank, dass du dein Video „Urlaub Föhr 2012 – Fähre Dagebüll nach Wyk“ (http://www.youtube.com/watch?v=L8QMzUWCD8c) zur Monetarisierung eingereicht hast. Wir haben die Monetarisierung für dieses Video deaktiviert, da wir nicht bestätigen konnten, dass du für alle enthaltenen Inhalte über die erforderlichen kommerziellen Nutzungsrechte verfügst. …

Leider sagt YouTube nie, welche konkreten Rechte nicht bestätigt werden konnten. Man kann also nur raten und probieren. Gut, bin ich also die Checkliste durchgegangen, wofür ich möglicherweise Nachweise einreichen müßte:

  • Bei Verwendung lizenzgebührenfreier Musik
    Musik ist nicht enthalten
  • Bei Verwendung von selbst komponierter Musik
    Musik ist nicht enthalten, obwohl, vielleicht kreischen die Möwen ja so, wie in einem anderen geschützen Werk, sowas ähnliches hatte ich ja schon
  • Bei Verwendung von Video- oder Audiosoftware zum Erstellen eigenen Materials
    Den Punkt habe ich noch nie verstanden. Warum muß ich nachweisen, daß ich die mit meiner Schnittsoftware (für die ich einige 100 Euro bezahlt habe) erstellte Videos kommerziell verwenden darf? Und vor allem, wie will YouTube meine Video-Software erkennen?
  • Bei Verwendung von Dritten erstellter Audio- und Videoinhalte mit entsprechender Genehmigung
    Es sind alles eigene Video- und Audioaufnahmen
  • Beim Spielen von Videospielen oder für eine Tour durch ein Videospiel
    Spiele oder andere Software sind im Video nicht zu sehen oder zu hören
  • Bei Verwendung frei zugänglichen Materials
    Es ist alles eigenes Material, von mir persönlich aufgenommen
  • Bei Verwendung von Content, für den eine Namensnennung erforderlich ist
    Es ist alles eigener Content
  • Wenn ein Nachweis über den Erwerb erforderlich ist
    Nein, da muß ich nichts nachweisen, ich habe keine Inhalte erworben, alles selbst gemacht

So richtig klar ist mir zwar nicht, welche Rechte fehlen und ich erwarte jetzt auch keine dicken Einnahmen mit dem Video. Trotzdem habe ich das Formular zum Nachweis der Rechte brav ausgefüllt und noch einmal dargelegt, daß es sich ausschließlich um eigene Inhalte handelt.

Aber auch nach mehreren Woche blieb das Video im Status „Wird geprüft“, es gab auch keine weiteren E-Mails von YouTube.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Da ich nicht mehr weiter wußte, habe ich schließlich im YouTube-Forum angefragt, ob jemand weiß, was bei meinem Video möglicherweise mit den Rechten nicht stimmt. Es gab dann auch den entscheidenden Hinweis. YouTube-Nutzer „BattlefieldDoktor“ schrieb (Danke!):

…Problematisch sehe ich bei deinem Video eigentlich nur die Endszene, denn du hast da Personen abgefilmt die die Fähre verlassen haben, die dabei nicht nur unerkennbar im Hintergrund sind, sondern dir direkt entgegen laufen und als Mittelpunkt der Szenen sogar erkennbar sind. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube nicht daß hier das Panoramarecht noch Gültigkeit hat, sondern bereits die Persönlichkeitsrechte der erkennbar aufgenommenen Personen wonach du deren Zustimmung zur öffentlichen Sendung und zur kommerziellen Nutzung dieser Aufnahmen benötigst. …

Das hatte ich nicht bedacht aber es klingt für mich durchaus plausibel. Das Persönlichkeitsrecht, speziell das Recht am eigenen Bild, legt folgendes fest:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Da gibt es noch ein paar Ausnahmen, die aber bei meinem Video wohl nicht zutreffen. Ich hatte zwar in erste Linie die Überfahrt mit und das Anlegen der Fähre gefilmt. Allerdings stehe ich zum Schluß der Aufnahmen unmittelbar neben der Landungsbrücke und die Reisenden kommen quasi direkt auf mich zu. Daher gibt es einige Gesichter teilweise tatsächlich in Großaufnahme oder zumindest deutlich erkennbar zu sehen.

Ein Haufen Pixel

Aber gut, wenn es nur daran liegen sollte, muß ich die Personen im Video also einfach unkenntlich machen. Gesagt, getan, durch den großflächige Einsatz des Filters „Mosaic“ dürfte wohl niemand mehr im Video erkennbar sein.

Fähre nach Föhr: PUK (Personen UnKenntlich)

Die Gesichter und leider auch das Drumherum sind nun grob verpixelt. Ich habe dann diese Version „Urlaub Föhr 2012 – Fähre Dagebüll nach Wyk (Puk)“ (Puk=Personen unkenntlich) genannt und bei YouTube hochgeladen. Und siehe da, praktisch direkt nach der Verarbeitung des Videos war es auch für die Monetarisierung freigeschaltet.

Das legt zumindest den Schluß nahe, daß es an den Personen im Video lag, von denen ich natürlich keine Genehmigung zur Veröffentlichung ihrer Abbildung einreichen konnte, weil ich sie nicht habe. Andererseits zeigt das auch, was YouTube in den Videos so alles automatisch erkennen und auswerten kann.

YouTube kann das auch – Face Blurring

Nach dem eher suboptimalen Ergebnis der bei einem anderen meiner Videos von YouTube vorgeschlagenen und durchgeführten Verbesserungen habe ich mich die Tage mal mit den grundsätzlichen Video-Bearbeitungsmöglichkeiten von YouTube beschäftigt.

Mein erster Einstieg war ganz altmodisch der entsprechende Abschnitt in der YouTube-Hilfe „Erste Schritte mit den YouTube-Verbesserungen„. Da springt mir doch direkt der Punkt „Face Blurring“ ins Gesicht. Das klingt nach „Gesicht weichzeichnen“, denn blur ist mir als Funktion aus der Bildverarbeitung natürlich bestens bekannt. Wenn man ein Gesicht entsprechend stark weichzeichnet, ist es nicht mehr erkennbar, ganau das, was ich für mein Fähren-Video brauche.

Die anderen Bearbeitungfunktionen haben mich nun erstmal nicht mehr interessiert, ich habe das Urlaubsvideo sofort durch das „Face Blurring“-Filter geschickt und gespannt auf das Ergebnis gewartet.

Gut, ganz perfekt funktioniert das nicht, es wurde z.B. ein vermeintliches Gesicht auf der Seit der Fähre erkannt:

Fähre nach Föhr: YouTube "Face blurring" (falsch erkannt)

Und nein, da guckt niemand gerade aus dem Fenster. Selbst wenn, wäre das Gesicht an der Stelle viel zu klein. :-)

Die eigentliche Gesichtsweichzeichnung trifft auch nicht alle Gesichter:

Fähre nach Föhr: YouTube "Face blurring"

Aber das ist nicht weiter schlimm. Wenn ich davon ausgehe, daß der Gesichtserkennungalgorithmus, mit dem die Personen für den Rechtenachweis erkannt wurden mit dem identisch ist, der beim „Face Blurring“ zum Einsatz kommt, sollte die Weichzeichnung der Gesichter zumindest für die Bestätigung der kommerziellen Verwertungsrechte durch YouTube ausreichen.

Und ich gehe davon aus, daß das so ist. Ich denke, diese Gesichtserkennung und Weichzeichnung ist ein „Nebenprodukt“ von Google-Streetview, denn da war von Anfang an klar, daß Personen (und KFZ-Kennzeichen) unkenntlich gemacht werden müssen. Da sowas in der Größenodnung der Streetview-Bilder nur automatisch zu bewältigen ist, wurden halt entsprechende Algorithmen entwickelt, die sich nun auch prima für andere Anwendungsfälle eignen.

Kurz und gut, das Video wurde auch nach der Verarbeitung sofort für die Monetarisierung freigeschaltet.

Gewitter Nacht Berlin Köpenick 15 08 2023

Beim Geld verdienen auch Persönlichkeitsrechte beachten

Geld - Scheine und MünzenBeim Monetarisieren von Videos geht es nicht immer nur um Urheberrechte von Musik, Bildern, Spielen und so weiter. Falls Personen im Video deutlich erkennbar zu sehen sind und keines der Ausschlußkriterien für eine erforderliche Zustimmung vorliegt, benötige ich entweder eine Einverständniserklärung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung und kommerziellen Nutzung ihres Abbildes oder ich muß die Personen im Video unkenntlich machen.

Das Unkenntlichmachen von Personen in Videos erledigt die YouTube-Funktion „Face Blurring“ recht zufriedenstellend, im Einzelfall hängt das Ergbnis natürlich auch vom Inhalt des Videos ab. Zumindest sollte das „Gesicht weichzeichnen“ von YouTube den Anforderungen für eine Monetarisierung des Videos genügen.

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